Automat aufstellen – so gelingt die Genehmigung
Verkaufssautomaten bieten Ihnen und Ihren Kunden viele Einsatzsmöglichkeiten, um jederzeit an Ressourcen, wie Snacks, Getränke oder technische Produkte zu gelangen. Doch was muss beachtet werden, wenn Sie einen Automaten aufstellen und welche Genehmigungen müssen im Vorfeld eingeholt werden?
Wir informieren Sie umfangreich rund um die rechtlichen Voraussetzungen, die nötigen Anträge und das weitere Vorgehen beim Aufstellen Ihres Automaten. So kann der Weg zur Genehmigung reibungslos ablaufen!
So erhalten Sie die Genehmigung, um Ihren Automaten aufzustellen
Leider müssen wir Sie zunächst enttäuschen: Sie können nicht ohne Weiteres einen Snacknautomaten an einem Platz Ihrer Wahl aufstellen. In Deutschland wird für die Platzierung eines Automaten eine Baugenehmigung benötigt. Zusätzlich muss der Automat bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Theoretisch ist es jeder Person frei, einen Automaten aufzustellen. Jedoch handelt es sich hierbei um ein Gewerbe, was beim Finanzamt angemeldet werden muss. Daher müssen gesetzliche Anforderungen erfüllt werden, die verschiedene Ebenen umfassen:
- Baugenehmigung
- Gewerbeanzeige
- Steuern
Bauvorschrift und Genehmigung: Voraussetzungen für das Automatenaufstellen
Das Aufstellen eines Lebensmittelautomaten unterliegt dem deutschen Baurecht. Das bedeutet, dass beim Aufstellen bestimmte Bau- und Sicherheitsvorschriften erfüllt werden müssen.
Welche diese genau sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Genauere Informationen können Sie der Landesbausverordnung Ihres Gewerbesitzes entnehmen.
Jedoch gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie Ihren Verkaufsautomaten in einem Innenraum aufstellen,dessen Raumvolumen 75 m³ nicht überchreitet, ist keine Genehmigung notwendig.
In diesem Fall dient der Automat der Direktvermarktung; und ist somit genehmigungsfrei da die erforderliche Genehmigung bereits bei der Anmeldung der Räumlichkeit erteilt wurde.
Beachten Sie: Wenn Sie zum Beispiel einen Honigautomaten; oder Eierautomaten auf Ihrem Hof aufstellen, wird wiederum eine Genehmigung benötigt, bevor Sie den Automaten aufstellen können. Konkrete Fragen können Sie hierbei der Bauaufsichtsbehörde des zuständigen Landratsamts stellen.
Genehmigung für ein Gewerbe, um einen Automaten aufzustellen
Wollen Sie einen Getränkeautomaten oder eine andere Art des Verkaufsautomaten aufstellen, wird eine Genehmigung durch die zuständige Behörde fällig. In § 14 Abs.3 der Gewerbeordnung steht geschrieben, dass jeder Verkaufsautomat bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung gemeldet werden muss.
Hierbei müssen Sie Angaben zum Zeitpunkt der Aufstellung sowie zu Ihren persönlichen Daten machen. Außerdem benötigen Sie eine ladungsfähige Adresse, die ebenfalls sichtbar am Automaten angebracht werden muss. Es muss sich dabei nicht um Ihre Privatadresse handeln: Auch eine Geschäftsadresse ist möglich. Wichtig ist, dass es sich um die Hauptniederlassung Ihres Unternehmens handelt.
Des Weiteren müssen Sie für die Genehmigung, die Sie zum Aufstellen des Automaten brauchen, angeben, ob Sie ein Handwerk oder Handel betreiben, um der IHK oder einer anderen Handelskammer zugeordnet zu werden. Die Mitgliedschaft in dieser ist für Betreiber eines Gewerbes in Deutschland Pflicht.
Alles zum Thema Steuern und die Genehmigung, wenn Sie einen Automaten aufstellen
Auch ein Verkaufsautomat, wie ein Tiefkühlautomat, muss in der Steuererklärung vermerkt sein. Dasheißt, dass Sie die Einnahmen steuerlich abführen müssen. Sie sind daher in der Pflicht, ein Kassenbuch zu führen und Ihre täglichen Einnahmen zu dokumentieren. Dieser Prozess kann Ihnen durch die Konsultierung eines Steuerberaters erleichtert werden, der Sie über die relevanten Voraussetzungen umfangreich aufklärt.
Achten Sie zudem darauf, frühzeitig das Finanzamt zu kontaktieren. Dieses entscheidet nämlich darüber, ob Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer erhalten, die in der Kleinunternehmerreglung in § 19 UStG geregelt ist. Zusätzlich erhalten Sie so früh genug Informationen bezüglich der Vorauszahlung Ihrer Einkommens- und Gewerbesteuer, die gilt, wenn Sie einen Automaten mit der entsprechenden Genehmigung aufgestellt haben.
Genehmigungen korrekt beantragen und Automaten erfolgreich aufstellen
Um einen Automaten aufzustellen, ist die Beachtung der Genehmigungen überaus wichtig, um sicherzustellen, dass sich das Verkaufsgeschäft in einem rechtlich gesicherten Rahmen abspielt. Die Antworten auf Ihre spezifischen Fragen erhalten Sie bei Ihren zuständigen Behörden, die das Bau- sowie das Finanzamt umfassen.
Informieren Sie sich demnach frühzeitig über die Anforderungen, um die Genehmigung zu erhalten, einen Automaten aufzustellen. Das umfasst die Baugenehmigung, die Anmeldung des Gewerbes und die Meldung für die Steuer. Sichern Sie sich rechtlich ab und beantragen Sie Ihre Genehmigung, um einen Automaten aufzustellen!