Automat aufstellen – so gelingt die Genehmigung

Verkaufs­sauto­maten bieten Ihnen und Ihren Kunden viele Einsatzs­möglich­keiten, um jeder­zeit an Ressourcen, wie Snacks, Getränke oder technische Produkte zu gelangen. Doch was muss beachtet werden, wenn Sie einen Auto­maten auf­stellen und welche Genehmigungen müssen im Vorfeld ein­geholt werden?

Wir informieren Sie umfang­reich rund um die rechtlichen Voraussetzungen, die nötigen Anträge und das weitere Vorgehen beim Auf­stellen Ihres Auto­maten. So kann der Weg zur Genehmigung reibungs­los ab­laufen!

So erhalten Sie die Genehm­igung, um Ihren Automaten aufzu­stellen

Leider müssen wir Sie zunächst ent­täuschen: Sie können nicht ohne Weiteres einen Snackn­automaten an einem Platz Ihrer Wahl aufstellen. In Deutschland wird für die Platzierung eines Auto­maten eine Bau­genehmigung benötigt. Zusätzlich muss der Automat bei der zu­ständigen Behörde gemeldet werden.

Theoretisch ist es jeder Person frei, einen Automaten aufzustellen. Jedoch handelt es sich hierbei um ein Gewerbe, was beim Finanz­amt an­gemeldet werden muss. Daher müssen gesetzliche Anforderungen erfüllt werden, die verschiedene Ebenen umfassen:

  • Bau­genehmigung
  • Gewerbe­anzeige
  • Steuern

Bau­vorschrift und Genehmigung: Voraussetzungen­ für das Automaten­aufstellen

Das Aufstellen eines Lebensmittel­automaten unterliegt dem deutschen Bau­recht. Das bedeutet, dass beim Auf­stellen bestimmte Bau- und Sicherheits­vorschriften erfüllt werden müssen.

Welche diese genau sind, ist von Bundes­land zu Bundes­land unter­schiedlich. Genauere Informationen können Sie der Landesbaus­verordnung Ihres Gewerbe­sitzes ent­nehmen.

Jedoch gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie Ihren Verkaufs­automaten in einem Innen­raum auf­stellen,dessen Raum­volumen 75 m³ nicht über­chreitet, ist keine Genehmigung notwendig.

In diesem Fall dient der Automat der Direkt­vermarktung; und ist somit genehmigungs­frei da die erforderliche Genehmigung bereits bei der Anmeldung der Räumlichkeit erteilt wurde.

Beachten Sie: Wenn Sie zum Beispiel einen Honig­automaten; oder Eier­automaten auf Ihrem Hof aufstellen, wird wiederum eine Genehmigung benötigt, bevor Sie den Automaten aufstellen können. Konkrete Fragen können Sie hierbei der Bau­aufsichts­behörde des zuständigen Landrats­amts stellen.

Genehmigung­ für ein Gewerbe, um einen Automaten auf­zustellen

Wollen Sie einen Getränke­automaten oder eine andere Art des Verkaufsautomaten aufstellen, wird eine Genehmigung durch die zuständige Behörde fällig. In § 14 Abs.3 der Gewerbeordnung steht geschrieben, dass jeder Verkaufsautomat bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung gemeldet werden muss.

Hierbei müssen Sie Angaben zum Zeitpunkt der Aufstellung sowie zu Ihren persönlichen Daten machen. Außerdem benötigen Sie eine ladungs­fähige Adresse, die ebenfalls sichtbar am Automaten an­gebracht werden muss. Es muss sich dabei nicht um Ihre Privat­adresse handeln: Auch eine Geschäfts­adresse ist möglich. Wichtig ist, dass es sich um die Haupt­niederlassung Ihres Unternehmens handelt.

Des Weiteren müssen Sie für die Genehmigung, die Sie zum Aufstellen des Automaten brauchen, angeben, ob Sie ein Hand­werk oder Handel betreiben, um der IHK oder einer anderen Handels­kammer zu­geordnet zu werden. Die Mitgliedschaft in dieser ist für Betreiber eines Gewerbes in Deutschland Pflicht.

Alles zum Thema Steuern und die Genehmigung, wenn Sie einen Automaten aufstellen

Auch ein Verkaufsautomat, wie ein Tiefkühlautomat, muss in der Steuererklärung vermerkt sein. Dasheißt, dass Sie die Einnahmen steuerlich abführen müssen. Sie sind daher in der Pflicht, ein Kassenbuch zu führen und Ihre täglichen Einnahmen zu dokumentieren. Dieser Prozess kann Ihnen durch die Konsultierung eines Steuerberaters erleichtert werden, der Sie über die relevanten Voraussetzungen umfangreich aufklärt.

Achten Sie zudem darauf, frühzeitig das Finanzamt zu kontaktieren. Dieses entscheidet nämlich darüber, ob Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer erhalten, die in der Kleinunternehmerreglung in § 19 UStG geregelt ist. Zusätzlich erhalten Sie so früh genug Informationen bezüglich der Vorauszahlung Ihrer Einkommens- und Gewerbesteuer, die gilt, wenn Sie einen Automaten mit der entsprechenden Genehmigung aufgestellt haben.

Genehmigungen korrekt beantragen und Automaten erfolgreich aufstellen

Um einen Automaten aufzustellen, ist die Beachtung der Genehmigungen überaus wichtig, um sicherzustellen, dass sich das Verkaufsgeschäft in einem rechtlich gesicherten Rahmen abspielt. Die Antworten auf Ihre spezifischen Fragen erhalten Sie bei Ihren zuständigen Behörden, die das Bau- sowie das Finanzamt umfassen.

Informieren Sie sich demnach frühzeitig über die Anforderungen, um die Genehmigung zu erhalten, einen Automaten aufzustellen. Das umfasst die Baugenehmigung, die Anmeldung des Gewerbes und die Meldung für die Steuer. Sichern Sie sich rechtlich ab und beantragen Sie Ihre Genehmigung, um einen Automaten aufzustellen!

Kontaktieren Sie uns